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   FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00   

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https://dejure.org/2002,10154
FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00 (https://dejure.org/2002,10154)
FG Berlin, Entscheidung vom 23.04.2002 - 7 K 7265/00 (https://dejure.org/2002,10154)
FG Berlin, Entscheidung vom 23. April 2002 - 7 K 7265/00 (https://dejure.org/2002,10154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Zur Frage des gewerblichen Grundstückshandels bei Zuerwerb eines Grundstückanteils, anschließender Modernisierung, Umwandlung in Wohneigentum und anschließender Veräußerung von Eigentumswohnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage des gewerblichen Grundstückshandels bei Zuerwerb eines Grundstückanteils, anschließender Modernisierung, Umwandlung in Wohneigentum und anschließender Veräußerung von Eigentumswohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überschreitung der Grenze der Vermögensverwaltung und Nachhaltigkeit bei der Veräußerung von Grundstücken, Miteigentumsanteilen und Eigentumswohnungen ; Ermittlung von Einkünften aus dem gewerblichen Grundstückshandel; Erwerb durch Gesamtrechtsnachfolge als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 40
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7018/00

    Zur Frage des gewerblichen Grundstückshandels bei Zuerwerb eines

    Auszug aus FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00
    Wegen der weiteren Einzelheiten nimmt das Gericht auf Bl. 118 der Streitakte -StrA- 7 K 7018/00 Bezug.

    Darauf zahlte die Klägerin im Jahre 1994 einen Abschlag in Höhe von 10 000, 00 DM (siehe Bl. 143 ff. StrA 7 K 7018/00).

    Dem Gericht hat die Streitakte des Verfahrens 7 K 7018/00 sowie sieben der vom Beklagten für die Klägerin unter der Steuernummer ... geführten Steuerakten vorgelegen.

    Ferner hat der von der Fa. ... beauftragte Subunternehmer offenbar bereits Anfang 1992 mit der Renovierung des Treppenhauses im Vorderhaus begonnen (s. Bl. 148 StrA 7 K 7018/00 - Volumen 21 318, 00 DM), sodass ein Teilbetrag der von der Fa. ... insoweit in Rechnung gestellten 60 000, 00 DM den Restbetrag der 95 000, 00 DM ausmachen dürfte.

    Im Parallelverfahren 7 K 7018/00 wurden Rechnungen über Fassadenarbeiten der Fa. ... aus dem August 1994 vorgelegt (brutto 22 218, 91), aus denen eine Abschlagszahlung in 1994 in Höhe von 10 000, 00 DM erkennbar ist (Bl. 143 StrA 7 K 7018/00 .

  • BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99

    Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?

    Auszug aus FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00
    Vielmehr handelt es sich um eine Orientierungsmarke, deren unbedeutendes Überschreiten unbeachtlich sein kann (BFH-Beschluss vom 26. März 1999 X B 155/98 BFH/NV 1999, 1209 ; Urteil vom 9. Mai 2001 XI R 34/99 BFH/NV 2001, 1545).

    Das Auftreten von aktuellen Veräußerungsanlässen schließt die Annahme nicht aus, dass schon bei Erwerb eine bedingte Veräußerungsabsicht bestand (BFH in BFH/NV 2001, 1545 a. E. m. w. N.).

  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    Auszug aus FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00
    Denn der Erwerb durch Gesamtrechtsnachfolge stellt keinen Anschaffungstatbestand dar, der Grundlage für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels sein könnte (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 15. März 2000 X R 130/97 Bundessteuerblatt -BStBl- II, 2001, 530; dem folgend Bundesminister der Finanzen -BMF-, Schreiben vom 9. Juli 2001, BStBl I 2001, 512).

    Der (anteilige) Erwerb durch Gesamtrechtsnachfolge stellt keinen Anschaffungstatbestand dar, der Grundlage für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels sein könnte (BFH v. 15.3.2000, BStBl II 2001, 530 und dem folgend BMF-Schreiben v. 9.6.2001, BStBl 1, 512).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH überschreitet die Veräußerung von Grundstücken, Miteigentumsanteilen, Eigentumswohnungen usw. dann die Grenze der Vermögensverwaltung und stellt sich auch als nachhaltig dar, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - in der Regel fünf Jahre - zwischen Anschaffung und Verkauf mindestens vier Objekte veräußert werden, es sei denn, dass sich aus ganz besonderen Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (BFH, Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 Deutsches Steuerrecht - DStR- 2002, 489 ).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00
    Der Einstieg in langfristige Mietverträge und der Abschluss von Mietverträgen auf unbestimmte Dauer schwächen die Indizwirkung von Veräußerungen, die in engem zeitlichen Zusammenhang nach der Anschaffung vorgenommenen werden, nicht ab (BFH, Urteile vom 8. Februar 1996 IV R 28/95 BFH/NV 1996, 747 [749]; vom 23. April 1996 VIII R 27/94 BFH/NV 1997, 170 [173]).
  • BFH, 09.02.1999 - VIII R 49/97

    Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Wahlrecht

    Auszug aus FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00
    Dass auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Wege einer Einnahme-Überschussrechnung ermittelt werden, stellt keine Wahlrechtsausübung für eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG dar (BFH, Urteil vom 9. Februar 1999, VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195 m. w. N.).
  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Auszug aus FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00
    Der Einstieg in langfristige Mietverträge und der Abschluss von Mietverträgen auf unbestimmte Dauer schwächen die Indizwirkung von Veräußerungen, die in engem zeitlichen Zusammenhang nach der Anschaffung vorgenommenen werden, nicht ab (BFH, Urteile vom 8. Februar 1996 IV R 28/95 BFH/NV 1996, 747 [749]; vom 23. April 1996 VIII R 27/94 BFH/NV 1997, 170 [173]).
  • BFH, 04.03.1998 - XI S 1/98

    Aussetzung der Vollziehung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Schätzung der

    Auszug aus FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00
    Die Anfangsbilanz zum 1. Januar 1993 steht daher einer Eröffnungsbilanz gleich, bei der ebenfalls nicht an vorausgegangene Werte angeknüpft werden kann (BFH, Beschluss vom 4. März 1998 XI S 1/98 BFH/NV 1999, 21 zur vergleichbaren Situation nach vorausgegangenen Vollschätzungen).
  • BFH, 26.03.1999 - X B 155/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; 5-Jahres-Zeitraum

    Auszug aus FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00
    Vielmehr handelt es sich um eine Orientierungsmarke, deren unbedeutendes Überschreiten unbeachtlich sein kann (BFH-Beschluss vom 26. März 1999 X B 155/98 BFH/NV 1999, 1209 ; Urteil vom 9. Mai 2001 XI R 34/99 BFH/NV 2001, 1545).
  • BFH, 10.08.1983 - I R 120/80

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

    Auszug aus FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00
    Denn solche Maßnahmen können - für sich genommen - keinen gewerblichen Grundstückshandel begründen, wenn sie über die Herstellung des zum vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen Zustands nicht hinausgehen (BFH, Urteile vom 10. August 1983 I R 180/80 BStBl II 1984, 137; vom 28. April 1988 IV R 130/131/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1989, 102).
  • BFH, 26.05.1982 - I R 180/80

    Übertragung wirtschaftlichen Eigentums - Sonderbetriebsvermögen -

  • FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7018/00

    Zur Frage des gewerblichen Grundstückshandels bei Zuerwerb eines

    Wegen des Sachverhalts und des Beteiligtenvortrags verweist das Gericht zunächst auf das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 7 K 7265/00.

    Dem Gericht haben die Streitakte -StrA- des Verfahrens 7 K 7265/00 sowie sieben Bände der vom Beklagten für die Klägerin unter der Steuernummer ... geführten Steuerakten vorgelegen.

    Zur Begründung verweist das Gericht auf das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 7 K 7265/00.

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